AGB

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§1 Geltung
 
Für die Buchung von “DJ KDK” vertreten durch: Klaus-Dieter Kloß, Schreiberhof 1, 38835 Osterwieck (im folgenden als „AN“ bezeichnet) gelten die folgenden Bedingungen: Der Kunde als Veranstalter (im folgenden als „VA“ bezeichnet) erkennt sie auch für künftige Verträge an, die sich auf die Buchung der Mobildiscothek beziehen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters, die diesen Bedingungen widersprechen, sind für mich unverbindlich. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von mir schriftlich bestätigt werden.
 
§2 Gage
 
Die Höhe der Gage ergibt sich aus dem Vertrag oder sonstigen schriftlichen Vereinbarungen. Alle Preise sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen. Sie enthalten An-und Abfahrt im Bereich der Bundesrepublik Deutschland sowie den Auf-und Abbau der Anlage. Sollte die Veranstaltung außerhalb von Deutschlandl stattfinden, wird evtl. ein angemessener Aufpreis berechnet. Die Veranstaltungsdauer ergibt sich aus dem Vertrag oder den örtlichen Anweisungen des VA.
 
Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich direkt vorzunehmen. Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:
 
a) Barzahlung vor / während / am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung
b) Überweisungen auf ein vom AN genanntes Konto mit Rechnung 14 Tage vor der Veranstaltung
 
Schecks, Kreditkarten oder ähnliches werden nicht akzeptiert.
 
§3 Rücktritt vom Vertrag
 
Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet:
 Rücktritt bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 50% der vereinbarten Gage
 Rücktritt bis 7 Tage vor der Veranstaltung: 60% der vereinbarten Gage
 Rücktritt bis 3 Tage vor der Veranstaltung: 75% der vereinbarten Gage
 Rücktritt 1 Tag vor der Veranstaltung: 100% der vereinbarten Gage
 
Für ein Nichterscheinen des AN am Veranstaltungstag wird eine max. Konventionalstrafe in Höhe von 50% des vereinbarten Preises fällig. Ausgenommen davon sind Verhinderungen durch unabwendbare, nicht reparable, technisch bedingte Ausfälle, Diebstahl bzw. Totalausfall, andere wichtige Gründe (höhere Gewalt), Krankheit, Unfall oder Tod. Die Konventionalstrafe entfällt bei Bestellung der Hardware mit Gleichwertigem Ersatzpersonal. In diesem Falle wird durch den AN versucht, einen Ersatz-DJ zu gleichen Konditionen wie vereinbart zu stellen. Insgesamt sind gegenseitige Schadenersatzansprüche auf die Höhe des vereinbarten Preises begrenzt.
 
§4 Haftung
 
Für Personen-und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der VA, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den AN verursacht worden ist. Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern des AN, die während einer Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter.
 
Sofern der AN durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim VA, Stromausfall oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadenersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
 
§5 GEMA
 
Durch den AN werden Veranstaltungen weder bei der GEMA gemeldet, noch Zahlungen geleistet oder erstattet. Der Veranstalter ist informiert, dass der AN im Sinne der GEMA auch mit digitalen Kopien urhebergeschützter Werke arbeitet und gibt dies bei seiner Meldung an die GEMA an.
 
§6 Sonstiges
 
Der Discjockey unterliegt weder in der Programmgestaltung noch in seiner Darbietung Weisungen des VA. Dem VA sind Stil und Art bekannt. Der AN ist nur an die im Vertrag vereinbarten Bedingungen gebunden. Umfangreiche Moderationen müssen gesondert vereinbart werden und sind kein genereller Vertragsbestandteil. Stromversorgung, ggf. ein Regenschutz für die Technik (am Anlagen-Aufstellungsort), angemessene Mahlzeiten, alkoholfreie Getränke, und einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Zugangs zum Veranstaltungsraum stellt der VA für die Dauer der Veranstaltung kostenfrei zur Verfügung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird am Veranstaltungsort ein Tisch von ca. 150 / 60 cm und mindestens ein 240V / 16A Stromanschluss in unmittelbarer Nähe benötigt.
 
§7 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
 
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Osterwieck. Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis zwischen dem AN und dem VA unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Halberstadt. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen der übrigen Vereinbarungen zwischen dem AN und dem VA ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
 
Osterwieck, 01.03.2013
 
Haftungsausschluss (Disclaimer)
 Quelle: eRecht24.de – Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert
 
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